§ 1. Allgemeines - Geltungsbereich
1. Für alle Angebote, Lieferungen und Leistungen der Verkäuferin gelten ausschließlich die nachfolgenden Bedingungen. Diese gelten für alle gegenwärtigen und zukünftigen Geschäftsbeziehungen. Der Käufer erklärt sich durch das Aufrufen der Website der Verkäuferin oder Kauf in Ihrem Hausshop mit nachfolgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen der Verkäuferin einverstanden.
2. Besondere Vereinbarungen und Nebenabreden werden nur dann Vertragsbestandteil, wenn sie von der Verkäuferin schriftlich bestätigt werden. Dies gilt auch für die Änderung der vereinbarten Schriftform. Im übrigen gelten diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen.
3. Die Verkäuferin behält sich vor, diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen zu ändern. Über solche Änderungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen wird die Verkäuferin deren Kunden unverzüglich auf seinen Website "www.reel-multimedia.com" informieren. Widerspricht der Kunde nicht binnen 30 Tagen nach Veröffentlichung der geänderten Allgemeinen Geschäftsbedingungen auf der Webseite, geltend die mitgeteilten Änderungen der Allgemeinen Geschäftsbedingungen als vom jeweiligen Kunden angenommen. .
§ 2. Vertragsabschluss - Preis
1. Sämtliche Angebote der Verkäuferin auf deren Internetseiten sind freibleibend. Mit der Bestellung erklärt der Kunde verbindlich, die bestellte Ware erwerben zu wollen. Soweit nicht anders vereinbart und keine gesetzlichen Regelungen entgegenstehen, ist der Kunde 14 Tage an Bestellungen gebunden. Ein Vertrag kommt erst mit Auftragsbestätigung oder Lieferung durch den Verkäuferin zustande.
2. Bestellt der Kunde die Ware auf elektronischem Wege, wird die Verkäuferin den Zugang der Bestellung unverzüglich bestätigen. Die Zugangsbestätigung stellt noch keine verbindliche Annahme der Bestellung dar. Die Zugangsbestätigung kann jedoch mit der Annahmeerklärung verbunden werden.
3. Der Vertragsschluss (Auftragsbestätigung der Bestellung) erfolgt unter dem Vorbehalt der richtigen und rechtzeitigen Selbstlieferung durch die Zulieferer der Verkäuferin. Dies gilt nur für den Fall, dass die Nichtlieferung nicht von der Verkäuferin zu vertreten ist, insbesondere bei Abschluss eines kongruenten Deckungsgeschäfts mit Lieferanten der Verkäuferin. Der Kunde wird über die Nichtverfügbarkeit der Leistung unverzüglich innerhalb einer Woche informiert. Die Gegenleistung wird unverzüglich zurückerstattet. Sofern der Verbraucher (§ 13 BGB) die Ware auf elektronischem Wege bestellt, wird der Vertragstext von der Verkäuferin gespeichert und dem Kunden auf Verlangen nebst den vorliegenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen per E-Mail zugesandt. Wir liefern ausschließlich, wenn es nicht anders vereinbart wurde, per UPS oder Deutsche Post / Nachnahme. Sie haben natürlich die Möglichkeit, Ihre Bestellung per Vorkasse bei uns zu bezahlen. Bitte nehmen Sie vor Ihrer Überweisung Kontakt mit uns auf.
§ 3. Widerrufsrecht
1. Dem Käufer steht als Verbraucher nach § 355 BGB ein Widerrufsrecht zu. Die Widerrufsfrist beginnt mit dem Tag des Eingangs der Ware beim Empfänger bzw. bei wiederkehrenden Lieferungen gleichartiger Waren am Tag des Eingangs der ersten Teillieferung und bei Dienstleistungen am Tag des Vertragsabschlusses. Die Widerrufsfrist beträgt 14 Tage (Bitte 6. beachten) und bedarf schriftlicher Form. Zur Fristwahrung genügt die rechtzeitige Rücksendung der Ware an folgende Adresse: Reel Multimedia,
Feldmochinger Strasse 36a, D-80992 München/Germany.
2. Ein Widerrufsrecht besteht nicht bei Verträgen zur Lieferung von Waren, die nach Kundenspezifikation angefertigt werden (z. B. Softwareänderungen, Komplettpakete, Aktionsware, Geräte mit nach Kundenwunsch vorgenommenen Modifikationen). Für Verträge zur Lieferung von Waren, die von Unternehmen oder Selbständigen (im Rahmen ihrer beruflichen Tätigkeit) geschlossen werden, besteht kein Widerrufsrecht.
3. Nimmt der Kunde sein Widerrufsrecht in Anspruch, erstattet die Reel Multimedia Vertriebs GmbH die Kosten der Rücksendung, sofern der Käufer ein Verbraucher ist und der Bestellwert mehr als 40.- Euro beträgt.
4. Der Verbraucher hat Wertersatz für die durch die bestimmungsgemäße Ingebrauchnahme der Sache entstandene Verschlechterung zu leisten. Der Verbraucher kann diese Kostenlast dadurch vermeiden, dass die Ingebrauchnahme der Sache erst nach der Entscheidung, vom Widerrufsrecht keinen Gebrauch machen zu wollen, erfolgt. Dies gilt nicht, wenn die Wertminderung ausschließlich auf die Prüfung der Sache zurückzuführen ist.
5. Die Pflicht zum Wertersatz entfällt jedoch auch dann nicht, wenn die Verschlechterung oder der Untergang der Sache bei dem Verbraucher eingetreten ist, obwohl dieser diejenige Sorgfalt angewandt hat, die er in eigenen Angelegenheiten anzuwenden pflegt.
6. Während der Aktion Heimspiel erweitert Reel Multimedia das unter 1.) festgeschriebene Rückgaberecht auf acht Wochen. Bedingungen für die Gewährung dieses erweiterten Rückgaberechts sind die Übernahme der Versandkosten für die Rücksendung durch den Käufer sowie die Teilnahme an einer Online-Umfrage zur Kundenzufriedenheit (es werden keine persönlichen Daten erhoben). Für Käufer, die nicht an der Aktion teilnehmen möchten, gelten die Bedingungen unter 1.).
§ 4. Eigentumsvorbehalt
1. Bei Verträgen mit Verbrauchern behält sich die Verkäuferin das Eigentum an der Ware bis zur vollständigen Zahlung des Kaufpreises vor.
2. Bei Verträgen mit Unternehmern (§ 14 BGB) behält sich die Verkäuferin das Eigentum an der Ware bis zur vollständigen Begleichung aller Forderungen aus einer laufenden Geschäftsbeziehung vor.
§ 5. Änderungsvorbehalt
1. Serienmäßig hergestellte Waren werden nach Muster oder Abbildung gekauft.
2. Vorführ- und Ausstellungsware wird gekauft wie gesehen und ist vom Umtausch ausgeschlossen.
3. Ein Anspruch auf Lieferung der Ausstellungsstücke besteht nicht, es sei denn, es wurde bei Vertragsschluss eine anderweitige Vereinbarung getroffen
§ 6. Vergütung
1. Der angegebene Kaufpreis ist bindend. Der Abzug von Skonto ist nur bei schriftlicher besonderer Vereinbarung zulässig.
2. Sofern nichts Gegenteiliges vereinbart wird, gelten die Preise ab Lager und beinhalten die gesetzliche 19% Umsatzsteuer. Kosten der Lieferung werden wie folgt in Rechnung gestellt: äbhängig von Gewicht / Art und Ziel der Lieferung. Eine Lieferung in das sonstige Ausland erfolgt nur gegen Vorkasse. Die Frachtkosten werden dem Käufer je nach Gewicht und Land in der angefallenen Höhe in Rechnung gestellt. Etwaige Zollgebühren für Lieferung in ein Nicht-EU-Land werden ebenfalls als Frachtkosten umgelegt.
3. Der Kunde kann den Kaufpreis per Vorkasse, Nachnahme oder in bar leisten. Wechsel und Schecks werden lediglich erfüllungshalber angenommen.
4. Mit Erhalt der Ware ist, soweit nichts Gegenteiliges vereinbart wird, der Kaufpreis ohne Abzug fällig. Ein Gewährleistungseinbehalt ist ausgeschlossen. Zahlungen müssen kosten- und spesenfrei auf die auf der Rechnung angegebenen Bankkonten der Verkäuferin geleistet werden.
5. Der Kunde kommt spätestens zehn Tage nach Erhalt der Ware in Zahlungsverzug. Die Verkäuferin behält sich gegenüber dem Unternehmer vor, einen höheren Verzugsschaden als den gesetzlichen nachzuweisen. Der Kunde ist berechtigt, den Nachweis zu führen, dass dem Verkäuferin kein oder ein geringerer Schaden entstanden ist.
6. Gerät der Kunde mit einer Zahlung ganz oder teilweise länger als 30 Tage in Verzug, lässt er Wechsel oder Schecks zu Protest gehen oder wird Antrag auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens über sein Vermögen gestellt, so ist die Verkäuferin unbeschadet anderer Rechte berechtigt, sämtliche Forderungen gegen den Kunden sofort fällig zu stellen, sämtliche Lieferungen oder Leistungen zurückzuhalten und sämtliche Rechte aus dem Eigentumsvorbehalt geltend zu machen.
7. Gegenüber Ansprüchen der Verkäuferin kann der Kunde nur dann die Aufrechnung erklären, wenn seine Gegenforderung rechtskräftig festgestellt oder von der Verkäuferin anerkannt worden ist.
§ 7. Gefahrübergang
1. Ist der Käufer Unternehmer, so geht die Gefahr des zufälligen Untergangs und der zufälligen Verschlechterung der Ware mit der Übergabe, beim Versendungskauf mit der Auslieferung der Sache an den Spediteur, den Frachtführer oder der sonst zur Ausführung der Versendung bestimmten Person auf den Käufer über. Dies gilt unabhängig davon, ob die Versendung der Ware vom Erfüllungsort erfolgt oder wer die Frachtkosten trägt.
2. Versendet die Verkäuferin auf Verlangen des Kunden die Ware, geht die Gefahr auf den Kunden über, sobald die Verkäuferin die Ware dem Transporteur ausgeliefert hat. Bei der Annahme der Paketsendung bestätigt der Kund mit Unterzeichnung der Paketempfangsbestätigung, dass die Sendung in einwandfreiem Zustand angeliefert wurde. Wir empfehlen deshalb in Anwesenheit des Paketboten die Sendung auf eventuelle Schäden zu prüfen und im Bedarfsfall umgehend beim Transporteur und der Verkäuferin zu reklamieren und sich dies vom Transporteur bestätigen zu lassen. Reklamationen die erst nach Annahme der Paketsendung gestellt werden, müssen vom Kunden gegenüber dem Transporteur selbst geltend gemacht werden.
3. Diese Grundsätze gelten auch dann, wenn Teillieferungen erfolgen oder der Verkäufer zusätzliche Leistungen, z.B. Transportkosten oder Anfuhr, übernommen hat.
4. Der Übergabe steht es gleich, wenn der Käufer im Verzug der Annahme ist. Gerät der Kunde in Annahmeverzug oder verzögert sich die Lieferung aus sonstigen Umständen, die er zu vertreten hat, so geht die Gefahr vom Tage der Bereitstellungsanzeige an auf den Kunden über. In diesem Falle tritt zudem die Fälligkeit des Kaufpreises mit dem Datum der Mitteilung der Versandbereitschaft ein. Kosten der Lagerhaltung beim Verkäufer oder bei Dritten trägt der Kunde. Die Geltendmachung eines darüber hinausgehenden Schadensersatzes gegen den Kunden bleibt unberührt.
5. Eine Transportversicherung wird der Verkäufer nur auf besondere schriftliche Anweisung auf Rechnung des Kunden abschließen.
6. Bei der Zusendung von Waren oder anderen Teilen an die Verkäuferin trägt der jeweilige Versender das Transportrisiko bis zum Eintreffen sowie sämtliche anfallenden Transportkosten.
§ 8. Lieferung
1. Die Verkäuferin liefert ausschließlich, wenn nicht anders vereinbart, per UPS oder DPD/Nachnahme. Angaben zum Liefertermin sind seitens der Verkäuferin unverbindlich und stellen lediglich eine unverbindliche Schätzung dar. Bei einer Dauer der Leistungsverhinderung von mehr als 1 Wochen sind der Verkäuferin und der Kunde, bei Nichteinhaltung des Liefertermins aus anderen als den zuvor genannten Gründen nur der Kunde, berechtigt, hinsichtlich der in Verzug befindlichen Lieferung vom Vertrag zurückzutreten. Voraussetzung für den Rücktritt durch den Kunden ist, dass er dem Verkäuferin schriftlich eine angemessene (mindestens 1. Wochen lange) Nachfrist gesetzt hat.
2. Verkäuferin ist jederzeit zur Lieferung sowie zur Vornahme von Teillieferungen berechtigt. Teillieferungen können vom Verkäuferin sofort in Rechnung gestellt werden.
3. Wird die Anlieferung auf Wunsch des Kunden um mehr als 4 Wochen ab der Verfügbarkeitsmitteilung abgeholt, so kann die Verkäuferin die anfallenden Lagerkosten in Höhe von 0.5 % des Bruttoverkaufspreises pro Monat für jeden angefangenen Monat verlangen oder sich zur Lagerung einer Spedition auf Kosten des Kunden bedienen.
4. Ansprüche wegen falscher oder unvollständiger Lieferung sind ausgeschlossen, wenn der Kunde diese Abweichung nicht innerhalb von 14 Tagen nach Erhalt der Ware schriftlich gegenüber dem Verkäuferin beanstandet.
§ 9. Versandkosten
Für Versand und Verpackung berechnen wir innerhalb Deutschlands pauschal und zuzüglich Mehrwertsteuer:
..bis 7 KG = ca. 5,00 Euro
..bis
12 KG = ca. 9,00 Euro
..bis 20 KG = ca. 12,00 Euro ...
Sondermengen z.B. per Spedition auf Anfrage sowie
Versandkosten für das Ausland erhalten Sie auf Anfrage.
§ 10. Abnahmeverweigerung
Wenn der Kunde nach Ablauf einer ihm gesetzten angemessenen Frist die Abnahme, d.h. Abholung oder Anlieferung, verweigert oder vorher ausdrücklich erklärt, nicht abnehmen zu wollen, kann die Verkäuferin vom Vertrag zurücktreten und/oder Schadensersatz wegen Nichterfüllung in Höhe von 10 % des Bruttoverkaufspreises verlangen, sofern der Kunde nicht nachweist, dass ein geringerer Schaden entstanden ist.
§ 11. Gewährleistung, Untersuchungs- und Rügepflichten
1. Verkäuferin gewährleistet im Rahmen der folgenden Bestimmungen, dass Lieferungen und Leistungen frei von Fehlern im gewährleistungsrechtlichen Sinn sind und -soweit derartige Zusagen gemacht wurden- die schriftlich oder in der Produktbeschreibung oder Werbung angebebenen Spezifikationen und zugesicherten Eigenschaften eingehalten werden.
2. Unternehmer müssen der Verkäuferin offensichtliche Mängel innerhalb einer Frist von 3. Tagen ab Empfang der Ware schriftlich (per eMail oder Postwegen) anzeigen; andernfalls ist die Geltendmachung des Gewährleistungsanspruchs ausgeschlossen.
3. Verbraucher müssen die Klägerin innerhalb einer Frist von zwei Monaten nach dem Zeitpunkt, zu dem der vertragswidrige Zustand der Ware festgestellt wurde, über offensichtliche Mängel schriftlich unterrichten. Maßgeblich für die Wahrung der Frist ist der Zugang der Unterrichtung bei der Verkäuferin. Unterlässt der Verbraucher diese Unterrichtung, erlöschen die Gewährleistungsrechte zwei Monate nach seiner Feststellung des Mangels. Dies gilt nicht, wenn die Verkäuferin den Mangel arglistig verschwiegen hat.
4. Für Unternehmer beträgt die Gewährleistungsfrist zwei Jahre ab Ablieferung der Ware. Für Verbraucher beträgt die Verjährungsfrist zwei Jahre ab Ablieferung der Ware. Dies gilt nicht, wenn der Kunde der Verkäuferin den Mangel nicht rechtzeitig angezeigt hat.
5. Ist der Käufer Unternehmer, gilt als Beschaffenheit der Ware grundsätzlich nur die Produktbeschreibung des Herstellers als vereinbart. Öffentliche Äußerungen, Anpreisungen oder Werbung des Herstellers stellen daneben keine vertragsgemäße Beschaffenheitsangabe der Ware dar.
6. Erhält der Kunde eine mangelhafte Montageanleitung, ist die Verkäuferin lediglich zur Lieferung einer mangelfreien Montageanleitung verpflichtet und dies auch nur dann, wenn der Mangel der Montageanleitung der ordnungsgemäßen Montage entgegensteht.
7. Garantien im Rechtssinne erhält der Kunde nicht. Die Herstellergarantien über 24 Monate bleiben hiervon unberührt.
8. Der Käufer ist im Falle einer Mängelrüge verpflichtet, das defekte Gerät bzw. Bauteil auf eigene Kosten und Gefahr, verbunden mit einer genauen Fehlerbeschreibung, Angabe der Modell- und Seriennummer sowie einer Kopie der Original-Rechnung mit der die Ware geliefert wurde, an die Reel-Multimedia Service Center in der Originalverpackung zu senden.
§ 12. Haftungsbeschränkungen
1. Bei leicht fahrlässiger Pflichtverletzung beschränkt sich die Haftung der Verkäuferin auf den nach der Art der Ware vorhersehbaren, vertragstypischen, unmittelbaren Durchschnittsschaden. Dies gilt auch bei leicht fahrlässiger Pflichtverletzung der gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen der Verkäuferin. Gegenüber Unternehmern haftet die Verkäuferin bei nur leicht fahrlässiger Verletzung unwesentlicher Vertragspflichten nicht.
2. Die vorstehenden Haftungsbeschränkungen betreffen nicht Ansprüche des Kunden aus Produkthaftung. Des weiteren gelten die Haftungsbeschränkungen nicht bei der Verkäuferin zurechenbaren Körper- und Gesundheitsschäden oder bei Verlust des Lebens des Kunden.
3. Schadensersatzansprüche des Kunden wegen eines Mangels verjähren nach einem Jahr ab Ablieferung der Ware. Dies gilt nicht, wenn der Verkäuferin grobes Verschulden vorwerfbar ist sowie im Falle von der Verkäuferin zurechenbaren Körper- und Gesundheitsschäden oder bei Verlust des Lebens des Kunden.
§ 13. Erfüllungsort, Gerichtsstand, Salvatorische Klausel
1.Erfüllungsort für sämtliche Ansprüche aus dem Vertrag zwischen dem Kunden und dem Verkäufer ist München, Deutschland.
2. Für den Fall, dass der Kunde Kaufmann im Sinne des HGB ist, wird München als ausschließlicher Gerichtsstand bestimmt. Dasselbe gilt, wenn der Kunde keinen allgemeinen Gerichtsstand in Deutschland hat oder Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthalt im Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt sind.
3. Sämtliche Vereinbarungen müssen schriftlich getroffen werden; dies gilt auch für die Änderung der Schriftform. Eventuelle Stornierungen eines Auftrages sind nur wirksam, wenn sie vom Kunden schriftlich beantragt und von der Verkäuferin schriftlich bestätigt worden sind.
4. Sollten einzelne Bestimmungen dieses Vertrages ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, so wird hierdurch die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. Die ganz oder teilweise unwirksame Regelung soll durch eine Regelung ersetzt werden, deren wirtschaftlicher Erfolg dem der unwirksamen Regelung möglichst nahe kommt.
München, den 01. Dezember 2009
|